Die Vernunft und das Presse-Leistungsschutzrecht

Hat die Krise des Verlagswesens ihren Höhepunkt erreicht oder kann man das der­zei­tige Zeitungssterben als eine natür­li­che Auslese bezeich­nen und würde ein Presse-Leistungsschutzrecht Zeitungen ret­ten, wei­ter­hin „über die Runden“ brin­gen können ?

Wie hier durch HDS home, per Retweet zum gest­ri­gen Artikel in der Kolumne der FTD (von Wolfgang Münchau) „Der Tod der Verleger“, den Followern/Leserinnen und Lesern näher gebracht, droht wohl vie­len Verlagshäusern das Aus.

Auch in dem erwähn­ten Artikel, ist von Auswirkungen wegen eines feh­len­den Presse-Leisungsschutzrechtes nicht die Rede. 

Denn als gewerb­lich gel­ten dem­nach auch alle pri­va­ten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigs­tens die monat­li­chen Servergebühren refi­nan­zie­ren wol­len. Ein kur­zes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eige­nen Leserinnen und Leser auf einen inter­es­san­ten Text hin­zu­wei­sen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

Der Regierungsentwurf, nach dem Presseverlage für das kopie­ren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erhe­ben kön­nen, liegt wei­ter­hin vor und bedroht damit das freie Internet.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger, die Einkünfte mir ihrem Blog erzie­len, könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Am 27.11.12 wurde bei IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, von David Pachali, ein auf die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger, hin­wei­sen­der Artikel publi­ziert. So aus­zugs­weise die Erklärung, unter­stützt von 16 Professoren aus der Fachwelt, des Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht :

Gesamthaft betrach­tet scheint der Regierungsentwurf nicht durch­dacht. Er lässt sich auch durch kein sach­li­ches Argument recht­fer­ti­gen. Dass er über­haupt vor­ge­legt wurde, erstaunt schon auf­grund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein sol­ches Schutzrecht prak­tisch ein­hel­lig abge­lehnt wurde. Dahinter ste­hen selbst die Presseverleger nicht geschlos­sen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vor­ge­schla­gene Regelung zu verabschieden.

Zur Verdeutlichung als war­nende Maßnahme, habe ich hier bei HDS home, immer noch das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erwei­tert. Eine Verlinkung, am Beispiel zur „MOPO“, sieht dadurch hier der­zeit so aus : Hamburger Morgenpost. Weitere Informationen zu die­ser Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es bei D64.

Vor ein paar Tagen wurde durch GOOGLE die Kampagne „ VERTEIDIGE DEIN NETZ – finde wei­ter­hin was du suchst“ gestartet.

Mit dem Slogan „Willst Du auch in Zukunft fin­den, was Du sucht?“, wird auf die mög­li­chen Folgen auf Suchmaschinen und ande­ren Diensten hin­ge­wie­sen, falls es zu einer Verabschiedung im Bundestag zum Leistungsschutzrecht kommt.

Falls die Vernunft siegt, Zugang zu Informationen im deut­schen Internet nicht ein­ge­schränkt wird und die Informationsvielfalt erhal­ten bleibt, wäre das auch ein Sieg aller, die sich ein­ge­mischt haben.

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“

4 Gedanken zu „Die Vernunft und das Presse-Leistungsschutzrecht“

  1. Heute muss ich doch mal wie­der einen Kommentar- bzw. ein Lob hin­ter­las­sen. Bin ja ein beken­nen­der Fan von HDS home ! Die Artikel zu IPv6 und die­ser zum Leistungsschutzrecht waren sehr infor­ma­tiv. Die Verleger haben ganz ein­fach die Zeit ver­schla­fen und die Zeichen über­se­hen. Sie dach­ten wohl : das Internet geht wie­der weg …

    1. Danke, das lese ich gerne.
      Jo, die­ses läs­tige Internet „geht wohl doch nicht wie­der weg“, aber könnte man es nicht wie­der abschaf­fen oder ver­bie­ten ? Sollte sich dafür nicht eine Mehrheit im Parlament fin­den las­sen, soweit eine Regierung die über­haupt braucht …

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