Hinweis: Zu den meisten der hier gezeigten Aufnahmen verfüge ich auch über die höherauflösenden (meist 2048 x 1536) Originale. Als Fotograf der Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz) könnte ich bei Bedarf das Bildmaterial zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen.    Das überlassene Bildmaterial bliebe dabei Eigentum des Fotografen.

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