Hinweis: Zu
den meisten der hier gezeigten Aufnahmen verfüge ich auch über die
höherauflösenden (meist 2048 x 1536)
Originale. Als Fotograf der
Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz) könnte
ich bei Bedarf das Bildmaterial zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen.
Das überlassene Bildmaterial bliebe dabei Eigentum des Fotografen.
Anfragen hierzu richten Sie bitte an: Anfrage Bildmaterial